Mieter und Zahlungen
Mietvertrag, Mieteingang, Kaution, Rückstände und Fristen werden für Ihre Wohnung dokumentiert. Anliegen des Mieters laufen über die vereinbarten Kommunikationswege.
Für Ihre vermietete Eigentumswohnung verbinden wir Mietverhältnis, Zahlungen und laufende Anliegen mit der Abstimmung zur WEG-Verwaltung. Sie erhalten einen klar vereinbarten Betreuungsumfang.
Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihre vermietete Wohnung und das Mietverhältnis. Die WEG-Verwaltung bleibt für das Gemeinschaftseigentum und die gemeinsamen Verwaltungsvorgänge zuständig.
Mietvertrag, Mieteingang, Kaution, Rückstände und Fristen werden für Ihre Wohnung dokumentiert. Anliegen des Mieters laufen über die vereinbarten Kommunikationswege.
Hausgeld, WEG-Abrechnung, Betriebskosten für den Mieter und Ihre eigenen Kosten werden getrennt betrachtet. Die Unterlagen bilden die Grundlage für die laufende Betreuung.
Wir ordnen Meldungen ein und stimmen die Schnittstelle zur WEG-Verwaltung ab. Beauftragung, Freigaben und Begleitung von Maßnahmen richten sich nach Ihrem Auftrag und Paket.
Beispielsituation: Der Mieter Ihrer Eigentumswohnung meldet einen Schaden. Wir nehmen das Anliegen auf und klären, ob Ihre Wohnung oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Im zweiten Fall stimmen wir den Vorgang mit der WEG-Verwaltung ab. Wer beauftragt und die Umsetzung begleitet, richtet sich nach Zuständigkeit, Freigabe und vereinbartem Paket.
Für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung: Sie wählen, wie weit wir Sie entlasten – von der laufenden Betreuung bis zur Projektbegleitung.
Wir übernehmen die laufende kaufmännische Betreuung und die vereinbarten Grundleistungen Ihrer Verwaltungsart. Innerhalb der niedrigeren Standard-Grenze holen wir auch Angebote ein.
Oberhalb der für Ihr Objekt vereinbarten Grenze organisieren Sie Maßnahmen selbst. Diese Grenze liegt niedriger als bei Komfort.
Wir holen Angebote ein und übernehmen nach Ihrer Freigabe Beauftragung, Überwachung und Abnahme.
Die Grenze für unsere Betreuung liegt deutlich höher als bei Standard. Sie geben die erforderlichen Maßnahmen frei; wir kümmern uns um die Umsetzung.
Sie erhalten eine priorisierte Maßnahmenliste mit Empfehlung. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die Projektsteuerung.
Wir begleiten die Umsetzung bis zur Gewährleistungsverfolgung.
Mietverhältnis, Zahlungen, Nebenkosten und die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung bilden den fachlichen Rahmen für Ihre Wohnung.
Die Grenzen für Maßnahmen richten sich nach der Anzahl der Einheiten. Standard hat eine niedrigere, Komfort eine deutlich höhere Grenze. Die konkreten Beträge, Leistungen und Vergütungen stehen im Angebot und Verwaltervertrag.
Musterablauf: Eine planbare Reparatur steht an. Wie weit WHC die Aufgabe übernimmt, hängt von der vereinbarten Grenze des Pakets ab. Diese richtet sich nach der Anzahl der Einheiten. So unterscheiden sich die Pakete bei derselben Aufgabe:
Das Beispiel erläutert die Aufgabenverteilung. Erforderliche Beschlüsse, Vollmachten und Freigaben bleiben maßgeblich. Welche Arbeiten enthalten sind und welche zusätzlich vergütet werden, steht im individuellen Angebot.
Angebote mit der ausfüllbaren Vorlage vergleichenSie müssen noch kein Paket wählen. Wir klären gemeinsam, welcher Umfang zu Ihrem Objekt passt. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung.
Lage, Einheitenzahl, Verwaltungsart und die wichtigsten offenen Themen besprechen. Der gewünschte Beginn hilft bei der Planung.
Paket, Vergütung, Zusatzleistungen und Freigabegrenzen abstimmen. Bei einer WEG gehören die erforderlichen Beschlussschritte dazu.
Nach der Vereinbarung Unterlagen, Zuständigkeiten und Kommunikationswege übernehmen. Offene Punkte halten wir für den Start fest.
Die erste Anfrage darf kurz sein. Diese Unterlagen helfen anschließend bei Angebot und Übernahme. Wir stimmen mit Ihnen ab, was für Ihr Objekt gebraucht wird.
Mietvertrag, Kautionsstand, Zahlungsübersicht, letzte Betriebskostenabrechnung und Übergabeprotokoll.
Hausgeld, letzte WEG-Abrechnung, Wirtschaftsplan, relevante Beschlüsse und die Kontaktdaten der WEG-Verwaltung.
Aktuelle Mängel, Reparaturen und bereits laufende Abstimmungen. Teilen Sie uns außerdem mit, welche Entscheidungen Sie selbst übernehmen möchten.

Eine kurze Beschreibung Ihrer WEG und des Anlasses genügt. Wir melden uns binnen eines Werktags bei Ihnen. Vollständige Unterlagen sind für den Erstkontakt noch nicht erforderlich. Für die erste Einordnung helfen Lage, Einheitenzahl, gewünschter Beginn und offene Aufgaben.
Vermieter und Mieter betreuter Immobilien finden im WHC-Kundenportal die für sie bereitgestellten Dokumente, Mitteilungen und freigegebenen Vorgänge. Welche Inhalte sichtbar sind, richtet sich nach dem betreuten Objekt und Ihrer Rolle.
Sie haben noch keinen Zugang oder können sich nicht anmelden? Kontaktieren Sie uns zur Zugangshilfe. Wir klären mit Ihnen die Berechtigung und den nächsten Schritt. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.
Nein. Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihr Mietverhältnis und Ihre Wohnung im vereinbarten Umfang. Aufgaben am Gemeinschaftseigentum und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bleiben bei der WEG-Verwaltung.
Ja, das Paketmodell gilt auch für die Sondereigentumsverwaltung. Gemeinsam klären wir, wie viel laufende Betreuung und Maßnahmenkoordination für Ihre Wohnung sinnvoll ist.
Auftrag und Freigabegrenzen werden mit Ihnen vereinbart. Soweit Gemeinschaftseigentum betroffen ist, stimmen wir den Vorgang mit der WEG-Verwaltung ab. Das Paket beschreibt den Umfang unserer Begleitung.
Nennen Sie die Lage der Wohnung, den Vermietungsstand, Ihre aktuelle Situation und eine Kontaktmöglichkeit. Unterlagen zum Mietverhältnis und zur WEG können wir anschließend gezielt anfordern.
Einige Eckdaten genügen. Sie können Verwaltungsart und Paketinteresse direkt in die Anfrage übernehmen oder die Auswahl gemeinsam mit uns treffen.