Mietverwaltung · Private Vermieter

Weniger Verwaltungsalltag.
Mehr Überblick.

Mieterkommunikation, Zahlungen, Betriebskosten und laufende Anliegen: Wir betreuen Ihren vermieteten Bestand. Sie wählen, welche Aufgaben bei Ihnen bleiben und wie weit wir die Umsetzung begleiten.

Leistungen & Zuständigkeit

Was Sie als Vermieter abgeben können.

Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung und Mängelannahme bilden die gemeinsame kaufmännische Grundlage. Die weitergehende Koordination von Maßnahmen richtet sich nach dem vereinbarten Paket.

Mietverhältnisse betreuen

Anliegen, Rückfragen und Schadensmeldungen erhalten einen festen Ansprechpartner. Mietverträge, Kautionen und Fristen bleiben nachvollziehbar dokumentiert.

Zahlungen und Abrechnung ordnen

Mieteingänge, offene Beträge und Abrechnungsunterlagen werden zusammengeführt. Bei Rückständen und weiterem Handlungsbedarf stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

Am Objekt handlungsfähig bleiben

Reparaturen, Dienstleister und Veränderungen im Bestand werden im vereinbarten Umfang begleitet. Freigabegrenzen und Zusatzleistungen stehen vorab im Vertrag.

Ihre Ausgangslage

Sie wohnen nicht in der Nähe Ihrer Immobilie?

Beispielsituation: Sie vermieten ein Haus in Mittelhessen, leben aber in einer anderen Stadt. Mieterkontakt, Zahlungsübersicht und Mängelannahme sollen vor Ort organisiert werden. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Aufgaben Sie abgeben, welche Ausgaben Ihre Freigabe benötigen und wie Reparaturen im gewählten Paket begleitet werden.

Unser Paketmodell · Alle Verwaltungsarten

Ihr Paket für die Mietverwaltung.

Für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung: Sie wählen, wie weit wir Sie entlasten – von der laufenden Betreuung bis zur Projektbegleitung.

Die Basis organisieren

Standard

Wir übernehmen die laufende kaufmännische Betreuung und die vereinbarten Grundleistungen Ihrer Verwaltungsart. Innerhalb der niedrigeren Standard-Grenze holen wir auch Angebote ein.

Sie bleiben aktiv

Oberhalb der für Ihr Objekt vereinbarten Grenze organisieren Sie Maßnahmen selbst. Diese Grenze liegt niedriger als bei Komfort.

Standard besprechen
Maßnahmen koordinieren

Komfort

Wir holen Angebote ein und übernehmen nach Ihrer Freigabe Beauftragung, Überwachung und Abnahme.

Sie geben frei

Die Grenze für unsere Betreuung liegt deutlich höher als bei Standard. Sie geben die erforderlichen Maßnahmen frei; wir kümmern uns um die Umsetzung.

Komfort besprechen
Projekte begleiten

Premium

Sie erhalten eine priorisierte Maßnahmenliste mit Empfehlung. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die Projektsteuerung.

Sie behalten den Überblick

Wir begleiten die Umsetzung bis zur Gewährleistungsverfolgung.

Premium besprechen

Ihre Verwaltungsart ist die Grundlage

Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung und Mängelannahme bilden die gemeinsame kaufmännische Grundlage der drei Pakete.

Vorab klar vereinbart

Die Grenzen für Maßnahmen richten sich nach der Anzahl der Einheiten. Standard hat eine niedrigere, Komfort eine deutlich höhere Grenze. Die konkreten Beträge, Leistungen und Vergütungen stehen im Angebot und Verwaltervertrag.

Ein Reparaturfall – drei Betreuungsumfänge

Musterablauf: Eine planbare Reparatur steht an. Wie weit WHC die Aufgabe übernimmt, hängt von der vereinbarten Grenze des Pakets ab. Diese richtet sich nach der Anzahl der Einheiten. So unterscheiden sich die Pakete bei derselben Aufgabe:

Standard · Angebote bis zur niedrigeren Grenze
Bis zur niedrigeren, für Ihr Objekt vereinbarten Standard-Grenze holt WHC Angebote ein. Oberhalb dieser Grenze organisieren Sie die Maßnahme nach den erforderlichen Entscheidungen selbst.
Komfort · Angebote bis zur höheren Grenze
Bis zur deutlich höheren Komfort-Grenze holt WHC Angebote ein. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir Beauftragung, Überwachung und Abnahme im vereinbarten Umfang.
Premium · Sie entscheiden mit Empfehlung
WHC ordnet die Reparatur in die priorisierte Maßnahmenliste ein und gibt eine Empfehlung. Nach Ihrer Freigabe begleiten wir die Umsetzung mit Projektsteuerung und Gewährleistungsverfolgung.

Das Beispiel erläutert die Aufgabenverteilung. Erforderliche Beschlüsse, Vollmachten und Freigaben bleiben maßgeblich. Welche Arbeiten enthalten sind und welche zusätzlich vergütet werden, steht im individuellen Angebot.

Angebote mit der ausfüllbaren Vorlage vergleichen
Passendes Paket besprechen

Sie müssen noch kein Paket wählen. Wir klären gemeinsam, welcher Umfang zu Ihrem Objekt passt. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung.

Ihr Einstieg

Vom ersten Gespräch zur Betreuung.

  1. Objekt kennenlernen

    Lage, Einheitenzahl, Verwaltungsart und die wichtigsten offenen Themen besprechen. Der gewünschte Beginn hilft bei der Planung.

  2. Umfang vereinbaren

    Paket, Vergütung, Zusatzleistungen und Freigabegrenzen abstimmen. Bei einer WEG gehören die erforderlichen Beschlussschritte dazu.

  3. Übernahme vorbereiten

    Nach der Vereinbarung Unterlagen, Zuständigkeiten und Kommunikationswege übernehmen. Offene Punkte halten wir für den Start fest.

Unterlagen & Übergabe

Schrittweise vorbereiten.

Die erste Anfrage darf kurz sein. Diese Unterlagen helfen anschließend bei Angebot und Übernahme. Wir stimmen mit Ihnen ab, was für Ihr Objekt gebraucht wird.

Mietverhältnisse und Finanzen

Mietverträge, Mieterliste, Kautionsstände, Zahlungsübersicht und letzte Betriebskostenabrechnungen helfen, den aktuellen Stand zu übernehmen.

Objekt und offene Aufgaben

Übergabeprotokolle, Dienstleisterkontakte, Wartungen, Energieunterlagen und offene Reparaturen. Für den Erstkontakt müssen diese Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen.

Fabio Herrmann, Ansprechpartner für Hausverwaltung bei Werel Herrmann & Cie.
Persönlicher Erstkontakt

Fabio Herrmann begleitet Ihre Verwaltungsanfrage.

Eine kurze Beschreibung Ihrer WEG und des Anlasses genügt. Wir melden uns binnen eines Werktags bei Ihnen. Vollständige Unterlagen sind für den Erstkontakt noch nicht erforderlich. Für die erste Einordnung helfen Lage, Einheitenzahl, gewünschter Beginn und offene Aufgaben.

Für Bestandskunden

Ihre Immobilie. Ihre Unterlagen. Ein zentraler Zugang.

Vermieter und Mieter betreuter Immobilien finden im WHC-Kundenportal die für sie bereitgestellten Dokumente, Mitteilungen und freigegebenen Vorgänge. Welche Inhalte sichtbar sind, richtet sich nach dem betreuten Objekt und Ihrer Rolle.

Kundenportal öffnen

Sie haben noch keinen Zugang oder können sich nicht anmelden? Kontaktieren Sie uns zur Zugangshilfe. Wir klären mit Ihnen die Berechtigung und den nächsten Schritt. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.

Vor Ihrer Anfrage

Die wichtigsten Fragen geklärt.

Was ist in der Grundbetreuung enthalten?

Die gemeinsame Grundlage umfasst Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung und Mängelannahme. Welche weiteren Aufgaben, Meldungen und Auswertungen für Ihr Objekt dazugehören, wird im Leistungsverzeichnis vereinbart.

Was unterscheidet Komfort von Standard?

Die Grenzen richten sich nach der Anzahl der Einheiten. Bei Standard holt WHC innerhalb der niedrigeren Grenze Angebote ein; oberhalb organisieren Sie Maßnahmen selbst. Bei Komfort gilt eine deutlich höhere Grenze. Nach Ihrer Freigabe übernimmt WHC Beauftragung, Überwachung und Abnahme im vereinbarten Umfang.

Wie wird die Vergütung vereinbart?

Sie erhalten ein objektspezifisches Angebot mit laufender Vergütung, ergänzenden Positionen und Sätzen für Zusatzleistungen. Der Umfang der Betreuung und die Freigabegrenzen werden im Verwaltervertrag festgehalten.

Ist das auch für eine vermietete Eigentumswohnung geeignet?

Bei einer einzelnen Wohnung innerhalb einer WEG kommt die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung hinzu. Dafür ist die Sondereigentumsverwaltung der passende Einstieg. Sondereigentumsverwaltung ansehen.

Mietrückstand · Erste Einordnung

Der Mieter zahlt nicht: Was Sie zuerst zusammenstellen sollten.

Ein fehlender Zahlungseingang ist zunächst ein Anlass zum Abgleich. Bevor Sie weitere Schritte veranlassen, sollten vereinbarte Miete, Zahlungseingänge und die bisherige Kommunikation nachvollziehbar vorliegen. Diese Unterlagen helfen Ihnen, der Verwaltung und gegebenenfalls Ihrer Rechtsberatung, denselben Sachstand zu prüfen.

  1. 01
    Zahlungen abgleichen

    Vergleichen Sie Mietvertrag, vereinbarte Zahlungsdaten, Kontoauszüge und Mietkonto. Prüfen Sie Teilzahlungen, abweichende Verwendungszwecke und Buchungsfehler. Halten Sie je Zeitraum Sollbetrag, Eingang und offene Differenz getrennt fest.

  2. 02
    Rückstand dokumentieren

    Erstellen Sie eine datierte Übersicht. Legen Sie Vertrag, Änderungen der Miethöhe, Zahlungseingänge und bisherige Schreiben zusammen ab. Erfassen Sie auch Einwände des Mieters; eine ungeklärte Differenz ist noch keine abschließend geprüfte Forderung.

  3. 03
    Kontakt und nächste Schritte abstimmen

    Klären Sie, wer den Mieter anspricht, welche Differenz zur Klärung gestellt wird und wann der Sachstand erneut geprüft wird. Dokumentieren Sie Rückmeldungen und Vereinbarungen. Mit WHC stimmen Eigentümer die Bearbeitung im vereinbarten Verwaltungsumfang ab.

  4. 04
    Rechtliche Entscheidungen gesondert prüfen

    Leiten Sie Kündigung, Mahnverfahren oder andere rechtliche Schritte nicht allein aus einer Kontenübersicht ab. Lassen Sie Anspruch, Einwände, Form und mögliche Fristen für Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen. WHC unterstützt bei Unterlagen und Prozesskoordination.

Beispiel: Zwei unterschiedliche Zahlungseingänge

Für einen Monat fehlt eine Buchung; für den Folgemonat ist nur ein Teilbetrag eingegangen. Ordnen Sie jeden Eingang zunächst dem passenden Zeitraum zu und prüfen Sie die vereinbarte Miete. So bleiben offene Beträge und ungeklärte Zuordnungen in Ihrer Übersicht unterscheidbar.

Unterlagen für die Abstimmung

Bereiten Sie Mietvertrag und Nachträge, eine Zahlungsübersicht, die betreffenden Kontoauszüge sowie Schreiben und Gesprächsnotizen vor. Senden Sie sensible Unterlagen erst über den mit Ihrer Verwaltung oder Beratung vereinbarten Übermittlungsweg.

Offizielle Grundlagen: Mietvertrag (§ 535 BGB) und Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB). Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

Mietverwaltung und Ausgangslage besprechen · Redaktioneller Stand: 7. Oktober 2026.

Nächster Schritt

Besprechen wir Ihr Objekt.

Einige Eckdaten genügen. Sie können Verwaltungsart und Paketinteresse direkt in die Anfrage übernehmen oder die Auswahl gemeinsam mit uns treffen.