Mietverhältnisse betreuen
Anliegen, Rückfragen und Schadensmeldungen erhalten einen festen Ansprechpartner. Mietverträge, Kautionen und Fristen bleiben nachvollziehbar dokumentiert.
Mieterkommunikation, Zahlungen, Betriebskosten und laufende Anliegen: Wir betreuen Ihren vermieteten Bestand. Sie wählen, welche Aufgaben bei Ihnen bleiben und wie weit wir die Umsetzung begleiten.
Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung und Mängelannahme bilden die gemeinsame kaufmännische Grundlage. Die weitergehende Koordination von Maßnahmen richtet sich nach dem vereinbarten Paket.
Anliegen, Rückfragen und Schadensmeldungen erhalten einen festen Ansprechpartner. Mietverträge, Kautionen und Fristen bleiben nachvollziehbar dokumentiert.
Mieteingänge, offene Beträge und Abrechnungsunterlagen werden zusammengeführt. Bei Rückständen und weiterem Handlungsbedarf stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Reparaturen, Dienstleister und Veränderungen im Bestand werden im vereinbarten Umfang begleitet. Freigabegrenzen und Zusatzleistungen stehen vorab im Vertrag.
Beispielsituation: Sie vermieten ein Haus in Mittelhessen, leben aber in einer anderen Stadt. Mieterkontakt, Zahlungsübersicht und Mängelannahme sollen vor Ort organisiert werden. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Aufgaben Sie abgeben, welche Ausgaben Ihre Freigabe benötigen und wie Reparaturen im gewählten Paket begleitet werden.
Für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung: Sie wählen, wie weit wir Sie entlasten – von der laufenden Betreuung bis zur Projektbegleitung.
Wir übernehmen die laufende kaufmännische Betreuung und die vereinbarten Grundleistungen Ihrer Verwaltungsart. Innerhalb der niedrigeren Standard-Grenze holen wir auch Angebote ein.
Oberhalb der für Ihr Objekt vereinbarten Grenze organisieren Sie Maßnahmen selbst. Diese Grenze liegt niedriger als bei Komfort.
Wir holen Angebote ein und übernehmen nach Ihrer Freigabe Beauftragung, Überwachung und Abnahme.
Die Grenze für unsere Betreuung liegt deutlich höher als bei Standard. Sie geben die erforderlichen Maßnahmen frei; wir kümmern uns um die Umsetzung.
Sie erhalten eine priorisierte Maßnahmenliste mit Empfehlung. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die Projektsteuerung.
Wir begleiten die Umsetzung bis zur Gewährleistungsverfolgung.
Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung und Mängelannahme bilden die gemeinsame kaufmännische Grundlage der drei Pakete.
Die Grenzen für Maßnahmen richten sich nach der Anzahl der Einheiten. Standard hat eine niedrigere, Komfort eine deutlich höhere Grenze. Die konkreten Beträge, Leistungen und Vergütungen stehen im Angebot und Verwaltervertrag.
Musterablauf: Eine planbare Reparatur steht an. Wie weit WHC die Aufgabe übernimmt, hängt von der vereinbarten Grenze des Pakets ab. Diese richtet sich nach der Anzahl der Einheiten. So unterscheiden sich die Pakete bei derselben Aufgabe:
Das Beispiel erläutert die Aufgabenverteilung. Erforderliche Beschlüsse, Vollmachten und Freigaben bleiben maßgeblich. Welche Arbeiten enthalten sind und welche zusätzlich vergütet werden, steht im individuellen Angebot.
Angebote mit der ausfüllbaren Vorlage vergleichenSie müssen noch kein Paket wählen. Wir klären gemeinsam, welcher Umfang zu Ihrem Objekt passt. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung.
Lage, Einheitenzahl, Verwaltungsart und die wichtigsten offenen Themen besprechen. Der gewünschte Beginn hilft bei der Planung.
Paket, Vergütung, Zusatzleistungen und Freigabegrenzen abstimmen. Bei einer WEG gehören die erforderlichen Beschlussschritte dazu.
Nach der Vereinbarung Unterlagen, Zuständigkeiten und Kommunikationswege übernehmen. Offene Punkte halten wir für den Start fest.
Die erste Anfrage darf kurz sein. Diese Unterlagen helfen anschließend bei Angebot und Übernahme. Wir stimmen mit Ihnen ab, was für Ihr Objekt gebraucht wird.
Mietverträge, Mieterliste, Kautionsstände, Zahlungsübersicht und letzte Betriebskostenabrechnungen helfen, den aktuellen Stand zu übernehmen.
Übergabeprotokolle, Dienstleisterkontakte, Wartungen, Energieunterlagen und offene Reparaturen. Für den Erstkontakt müssen diese Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen.

Eine kurze Beschreibung Ihrer WEG und des Anlasses genügt. Wir melden uns binnen eines Werktags bei Ihnen. Vollständige Unterlagen sind für den Erstkontakt noch nicht erforderlich. Für die erste Einordnung helfen Lage, Einheitenzahl, gewünschter Beginn und offene Aufgaben.
Vermieter und Mieter betreuter Immobilien finden im WHC-Kundenportal die für sie bereitgestellten Dokumente, Mitteilungen und freigegebenen Vorgänge. Welche Inhalte sichtbar sind, richtet sich nach dem betreuten Objekt und Ihrer Rolle.
Sie haben noch keinen Zugang oder können sich nicht anmelden? Kontaktieren Sie uns zur Zugangshilfe. Wir klären mit Ihnen die Berechtigung und den nächsten Schritt. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.
Die gemeinsame Grundlage umfasst Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung und Mängelannahme. Welche weiteren Aufgaben, Meldungen und Auswertungen für Ihr Objekt dazugehören, wird im Leistungsverzeichnis vereinbart.
Die Grenzen richten sich nach der Anzahl der Einheiten. Bei Standard holt WHC innerhalb der niedrigeren Grenze Angebote ein; oberhalb organisieren Sie Maßnahmen selbst. Bei Komfort gilt eine deutlich höhere Grenze. Nach Ihrer Freigabe übernimmt WHC Beauftragung, Überwachung und Abnahme im vereinbarten Umfang.
Sie erhalten ein objektspezifisches Angebot mit laufender Vergütung, ergänzenden Positionen und Sätzen für Zusatzleistungen. Der Umfang der Betreuung und die Freigabegrenzen werden im Verwaltervertrag festgehalten.
Bei einer einzelnen Wohnung innerhalb einer WEG kommt die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung hinzu. Dafür ist die Sondereigentumsverwaltung der passende Einstieg. Sondereigentumsverwaltung ansehen.
Ein fehlender Zahlungseingang ist zunächst ein Anlass zum Abgleich. Bevor Sie weitere Schritte veranlassen, sollten vereinbarte Miete, Zahlungseingänge und die bisherige Kommunikation nachvollziehbar vorliegen. Diese Unterlagen helfen Ihnen, der Verwaltung und gegebenenfalls Ihrer Rechtsberatung, denselben Sachstand zu prüfen.
Vergleichen Sie Mietvertrag, vereinbarte Zahlungsdaten, Kontoauszüge und Mietkonto. Prüfen Sie Teilzahlungen, abweichende Verwendungszwecke und Buchungsfehler. Halten Sie je Zeitraum Sollbetrag, Eingang und offene Differenz getrennt fest.
Erstellen Sie eine datierte Übersicht. Legen Sie Vertrag, Änderungen der Miethöhe, Zahlungseingänge und bisherige Schreiben zusammen ab. Erfassen Sie auch Einwände des Mieters; eine ungeklärte Differenz ist noch keine abschließend geprüfte Forderung.
Klären Sie, wer den Mieter anspricht, welche Differenz zur Klärung gestellt wird und wann der Sachstand erneut geprüft wird. Dokumentieren Sie Rückmeldungen und Vereinbarungen. Mit WHC stimmen Eigentümer die Bearbeitung im vereinbarten Verwaltungsumfang ab.
Leiten Sie Kündigung, Mahnverfahren oder andere rechtliche Schritte nicht allein aus einer Kontenübersicht ab. Lassen Sie Anspruch, Einwände, Form und mögliche Fristen für Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen. WHC unterstützt bei Unterlagen und Prozesskoordination.
Für einen Monat fehlt eine Buchung; für den Folgemonat ist nur ein Teilbetrag eingegangen. Ordnen Sie jeden Eingang zunächst dem passenden Zeitraum zu und prüfen Sie die vereinbarte Miete. So bleiben offene Beträge und ungeklärte Zuordnungen in Ihrer Übersicht unterscheidbar.
Bereiten Sie Mietvertrag und Nachträge, eine Zahlungsübersicht, die betreffenden Kontoauszüge sowie Schreiben und Gesprächsnotizen vor. Senden Sie sensible Unterlagen erst über den mit Ihrer Verwaltung oder Beratung vereinbarten Übermittlungsweg.
Offizielle Grundlagen: Mietvertrag (§ 535 BGB) und Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB). Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.
Mietverwaltung und Ausgangslage besprechen · Redaktioneller Stand: 7. Oktober 2026.
Einige Eckdaten genügen. Sie können Verwaltungsart und Paketinteresse direkt in die Anfrage übernehmen oder die Auswahl gemeinsam mit uns treffen.