Preisband statt Punktwert
Sie erhalten eine tragfähige Spanne, einen empfohlenen Startpunkt und eine Einschätzung des Verhandlungsspielraums.
Eine gute Ersteinschätzung nennt nicht nur einen Wert. Sie zeigt, welches Preisband realistisch ist, welche Unterlagen den Preis stützen und welche Käufergruppe das Objekt wahrscheinlich trägt.

Sie erhalten eine tragfähige Spanne, einen empfohlenen Startpunkt und eine Einschätzung des Verhandlungsspielraums.
Grundbuch, Energieausweis, Flächen, Modernisierungen, Mietdaten und WEG-Dokumente werden nach Preiswirkung sortiert.
Wir prüfen, welche Fragen Käufer oder Banken stellen werden, bevor sie den Verkauf verzögern.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Energieausweis, Modernisierungsliste, Baujahr, Zustand, Nebengebäude und bekannte Mängel.
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausgeld, Rücklagen, Protokolle, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Sonderumlagen und Mietvertrag bei vermieteten Wohnungen.
Mieterliste, Mietverträge, Nebenkosten, Leerstand, Instandhaltung, nicht umlagefähige Kosten, Flächenaufstellung, Nutzung, Betreiber- oder Pachtverträge.
Ziel des Verkaufs, Zeitrahmen und Diskretionsbedarf klären.
Objekt- und Unterlagenlage prüfen und wertrelevante Faktoren erfassen.
Vergleichsdaten, Nachfrage und Zielgruppenlogik zu einem Preisband verdichten.
Empfehlung für Marktstart, Kommunikation und Verhandlungsstrategie ableiten.
WHC prüft Lage, Objektart, Zustand, Modernisierung, Flächen, Energieausweis, Mietstatus, Grundbuch, WEG-Unterlagen, Vergleichsdaten, Nachfrage, Käufergruppe und Finanzierbarkeit, um ein marktorientiertes Preisband abzuleiten.
Nach ImmoWertV sind Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder mehrere Verfahren relevant. Für eine Verkaufseinschätzung wird daraus abgeleitet, welche Marktlogik zum Objekt passt.
Nein. Die WHC-Ersteinschätzung dient der Verkaufs- und Marktpositionierung. Für gerichtliche, steuerliche oder förmliche Verkehrswertfragen sollte ein öffentlich bestellter oder qualifizierter Sachverständiger beauftragt werden.