WEG-Verwalterwechsel · Gießen, Wetzlar, Marburg & Umland

Verwalterwechsel für Ihre WEG.

Für kleine und mittlere WEGs in Gießen, Wetzlar, Marburg und im Umland klären wir den möglichen Übernahmezeitpunkt, die benötigten Unterlagen und die nächsten Schritte. Eine kurze erste Anfrage genügt; offene Aufgaben und gewünschter Beginn helfen bei der Einordnung.

Leistungen & Zuständigkeit

Zuerst die Ausgangslage klären.

Für das erste Gespräch brauchen Sie keine vollständige Objektakte. Wichtig ist, wo Ihre Gemeinschaft steht und welche Themen beim Wechsel berücksichtigt werden müssen.

Anlass und Zeitrahmen

Warum möchten Sie wechseln, wann soll die neue Betreuung beginnen und welche Aufgaben sind dringend? Einheitenzahl und Lage helfen bei der ersten Einordnung.

Vertrag und Beschlüsse

Soweit vorhanden, betrachten wir den bestehenden Verwaltervertrag, den Bestellungszeitraum und bereits gefasste Beschlüsse. Die weiteren Schritte werden darauf abgestimmt.

Übergabe und Prioritäten

Offene Abrechnungen, Rechnungen, Maßnahmen und Dienstleister werden in einer Übergabeliste erfasst. So lassen sich fehlende Unterlagen und erste Aufgaben gezielt nachverfolgen.

Ihr Einstieg

Vom ersten Gespräch zur Betreuung.

  1. Objekt kennenlernen

    Lage, Einheitenzahl, Verwaltungsart und die wichtigsten offenen Themen besprechen. Der gewünschte Beginn hilft bei der Planung.

  2. Umfang vereinbaren

    Paket, Vergütung, Zusatzleistungen und Freigabegrenzen abstimmen. Bei einer WEG gehören die erforderlichen Beschlussschritte dazu.

  3. Übernahme vorbereiten

    Nach der Vereinbarung Unterlagen, Zuständigkeiten und Kommunikationswege übernehmen. Offene Punkte halten wir für den Start fest.

Unterlagen & Übergabe

Schrittweise vorbereiten.

Die erste Anfrage darf kurz sein. Diese Unterlagen helfen anschließend bei Angebot und Übernahme. Wir stimmen mit Ihnen ab, was für Ihr Objekt gebraucht wird.

Wechsel-Checkliste ausfüllen und mit Miteigentümern teilen

Zum ersten Gespräch – soweit vorhanden

Einheitenzahl, gewünschter Beginn, Bestellungsbeschluss, bestehender Verwaltervertrag und die wichtigsten offenen Themen. Fehlende Unterlagen benennen Sie einfach beim Erstkontakt. Wir halten fest, was fehlt, wer es anfordern kann und welche Auswirkungen das auf Aufwand und Starttermin hat.

Für die spätere Übergabe

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, Protokolle, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Rücklagenstand und Zahlungsübersichten.

Für den laufenden Betrieb

Dienstleister- und Wartungsverträge, Versicherungen, Schlüssel, Zugangsdaten und laufende Schäden oder Maßnahmen. Wir stimmen ab, wer welche Unterlagen übergibt und welche Punkte noch fehlen.

Unser Paketmodell · Alle Verwaltungsarten

Ihr Paket für die WEG-Verwaltung.

Für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung: Sie wählen, wie weit wir Sie entlasten – von der laufenden Betreuung bis zur Projektbegleitung.

Die Basis organisieren

Standard

Wir übernehmen die laufende kaufmännische Betreuung und die vereinbarten Grundleistungen Ihrer Verwaltungsart. Innerhalb der niedrigeren Standard-Grenze holen wir auch Angebote ein.

Sie bleiben aktiv

Oberhalb der für Ihr Objekt vereinbarten Grenze organisieren Sie Maßnahmen selbst. Diese Grenze liegt niedriger als bei Komfort.

Standard besprechen
Maßnahmen koordinieren

Komfort

Wir holen Angebote ein und übernehmen nach Ihrer Freigabe Beauftragung, Überwachung und Abnahme.

Sie geben frei

Die Grenze für unsere Betreuung liegt deutlich höher als bei Standard. Sie geben die erforderlichen Maßnahmen frei; wir kümmern uns um die Umsetzung.

Komfort besprechen
Projekte begleiten

Premium

Sie erhalten eine priorisierte Maßnahmenliste mit Empfehlung. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die Projektsteuerung.

Sie behalten den Überblick

Wir begleiten die Umsetzung bis zur Gewährleistungsverfolgung.

Premium besprechen

Ihre Verwaltungsart ist die Grundlage

Versammlung, Beschlüsse, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan bilden den fachlichen Rahmen. Den konkreten Leistungsumfang vereinbaren wir für Ihre Gemeinschaft.

Vorab klar vereinbart

Die Grenzen für Maßnahmen richten sich nach der Anzahl der Einheiten. Standard hat eine niedrigere, Komfort eine deutlich höhere Grenze. Die konkreten Beträge, Leistungen und Vergütungen stehen im Angebot und Verwaltervertrag. Erforderliche Beschlüsse und die Befugnisse der Gemeinschaft bleiben maßgeblich.

Ein Reparaturfall – drei Betreuungsumfänge

Musterablauf: Eine planbare Reparatur steht an. Wie weit WHC die Aufgabe übernimmt, hängt von der vereinbarten Grenze des Pakets ab. Diese richtet sich nach der Anzahl der Einheiten. So unterscheiden sich die Pakete bei derselben Aufgabe:

Standard · Angebote bis zur niedrigeren Grenze
Bis zur niedrigeren, für Ihr Objekt vereinbarten Standard-Grenze holt WHC Angebote ein. Oberhalb dieser Grenze organisieren Sie die Maßnahme nach den erforderlichen Entscheidungen selbst.
Komfort · Angebote bis zur höheren Grenze
Bis zur deutlich höheren Komfort-Grenze holt WHC Angebote ein. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir Beauftragung, Überwachung und Abnahme im vereinbarten Umfang.
Premium · Sie entscheiden mit Empfehlung
WHC ordnet die Reparatur in die priorisierte Maßnahmenliste ein und gibt eine Empfehlung. Nach Ihrer Freigabe begleiten wir die Umsetzung mit Projektsteuerung und Gewährleistungsverfolgung.

Das Beispiel erläutert die Aufgabenverteilung. Erforderliche Beschlüsse, Vollmachten und Freigaben bleiben maßgeblich. Welche Arbeiten enthalten sind und welche zusätzlich vergütet werden, steht im individuellen Angebot.

Angebote mit der ausfüllbaren Vorlage vergleichen
Passendes Paket besprechen

Sie müssen noch kein Paket wählen. Wir klären gemeinsam, welcher Umfang zu Ihrem Objekt passt. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung.

Fabio Herrmann, Ansprechpartner für Hausverwaltung bei Werel Herrmann & Cie.
Persönlicher Erstkontakt

Fabio Herrmann begleitet Ihre Verwaltungsanfrage.

Eine kurze Beschreibung Ihrer WEG und des Anlasses genügt. Wir melden uns binnen eines Werktags bei Ihnen. Vollständige Unterlagen sind für den Erstkontakt noch nicht erforderlich. Für die erste Einordnung helfen Lage, Einheitenzahl, gewünschter Beginn und offene Aufgaben.

Vor Ihrer Anfrage

Die wichtigsten Fragen geklärt.

Wann sollten wir WHC wegen eines Wechsels ansprechen?

Möglichst früh, wenn ein Wechsel erwogen wird oder ein Vertrag ausläuft. Nennen Sie uns den gewünschten Beginn und die aktuelle Situation. So können wir prüfen, ob eine Übernahme zeitlich und inhaltlich passt.

Was passiert nach der ersten Anfrage?

Wir klären Objekt, Betreuungsbedarf und Ausgangslage. Anschließend stimmen wir Angebot, Paket, erforderliche Beschlussschritte und die Vorbereitung der Übergabe ab.

Kann der bisherige Vertrag einfach ersetzt werden?

Die bestehende Bestellung und der Verwaltervertrag müssen getrennt betrachtet werden. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Ausführlicher Ratgeber zum Verwalterwechsel.

Welches Paket sollten wir beim Wechsel wählen?

Überlegen Sie, welche Aufgaben künftig bei der Gemeinschaft bleiben sollen. Standard, Komfort und Premium bieten unterschiedliche Umfänge der Maßnahmenkoordination. Sie können das Paketinteresse bei der Anfrage angeben oder die Auswahl zunächst offenlassen.

Nächster Schritt

Besprechen wir Ihr Objekt.

Einige Eckdaten genügen. Sie können Verwaltungsart und Paketinteresse direkt in die Anfrage übernehmen oder die Auswahl gemeinsam mit uns treffen.