Wechselgrund einordnen
Erreichbarkeit, Abrechnung, Instandhaltung, Beschlussumsetzung, Beirat, Dienstleister, Konto- und Liquiditätsfragen werden getrennt betrachtet, damit der Handlungsbedarf konkret wird.
Wenn eine WEG mit der aktuellen Verwaltung unzufrieden ist, braucht der Wechsel mehr als ein neues Angebot. WHC prüft Wechselreife, Verwaltervertrag, Beschlussbedarf, Objektakte, Konten, Abrechnung, Wirtschaftsplan und Übergaberisiken für Eigentümergemeinschaften in Gießen und Mittelhessen.

Erreichbarkeit, Abrechnung, Instandhaltung, Beschlussumsetzung, Beirat, Dienstleister, Konto- und Liquiditätsfragen werden getrennt betrachtet, damit der Handlungsbedarf konkret wird.
Die Abberufung als Verwalter und das Ende des Verwaltervertrags sind nicht dasselbe. WHC prüft, welche Beschluss- und Übergabeschritte praktisch vorbereitet werden müssen.
Teilungserklärung, Verwaltervertrag, Beschlusssammlung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Konten, Verträge, Versicherungen und offene Maßnahmen zeigen, wie aufwendig die Übernahme wird.
Beirat und Eigentümer brauchen klare Entscheidungsgrundlagen: Abberufung, Neubestellung, Vertragsgenehmigung, Vertretung, Übergabetermin und Startkommunikation.
Wechselgrund, Objektgröße, WEG-Struktur, Beirat, aktuelle Konflikte und gewünschte Startzeit aufnehmen.
Verwaltervertrag, Bestellungszeitraum, Kündigungs-/Abberufungsstand, Tagesordnung und Beschlusslage erfassen.
Abrechnung, Wirtschaftsplan, Konten, Rücklage, Beschlusssammlung, Verträge und offene Instandhaltung prüfen.
Wechselplan, Angebot, Übergabeliste und nächste Beschlussschritte für Beirat oder Eigentümer vorbereiten.
Nach Bestellung Startkommunikation, Datenübernahme, Dienstleister, Eigentümerportal und erste Prioritäten ordnen.
§ 26 WEG sieht vor, dass der Verwalter jederzeit abberufen werden kann. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Die rechtliche Einzelfallprüfung sollte durch eine juristische Fachperson erfolgen.
Typisch sind Beschlüsse zu Abberufung, Neubestellung, Verwaltervertrag, Vertretung der WEG, Übergabe und gegebenenfalls Vollmacht oder Starttermin. Die Tagesordnung sollte vorab sauber vorbereitet werden.
Wichtig sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, Protokolle, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Konten, Rücklage, Verträge, Versicherungen, Wartungen, Schlüssel und Zugangsdaten.
Sinnvoll ist eine frühe Anfrage, sobald Unzufriedenheit, Abrechnungsprobleme, Erreichbarkeitsprobleme, Instandhaltungsstau oder ein auslaufender Vertrag erkennbar werden.
Nein. WHC prüft vorab Objektgröße, Unterlagenstand, Konfliktlage, Zahlungsfähigkeit, technische Themen und Mandatsfit, damit ein Wechsel realistisch und sauber starten kann.