Teilungserklärung und Aufteilungsplan
Sie zeigen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte, Stimmrechte, Kostenverteilung und Regeln der Gemeinschaft. Ohne sie bleiben Flächen, Rechte und Pflichten für Käufer und Bank unklar.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung verkaufen Eigentümer immer auch die Situation der Gemeinschaft mit. WHC verbindet Immobilienverkauf und WEG-Verwaltung: Wir prüfen, welche Unterlagen fehlen, welche Punkte Käufer, Banken und Notar sehen wollen und wie die Wohnung mit klarer Beschluss- und Kostenlage vermarktet wird.

Je vollständiger die Objektakte vor dem ersten ernsthaften Käuferkontakt ist, desto weniger Rückfragen entstehen bei Finanzierung, Kaufvertragsentwurf und Notartermin.
Sie zeigen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte, Stimmrechte, Kostenverteilung und Regeln der Gemeinschaft. Ohne sie bleiben Flächen, Rechte und Pflichten für Käufer und Bank unklar.
Jahresabrechnung, Hausgeld, Wirtschaftsplan, Rücklagenstand und Hausgeld-Zahlungsstand zeigen laufende Kosten und Liquidität der WEG. Anleger und Banken prüfen diese Zahlen besonders genau.
Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung, offene Sanierungen, Sonderumlagen, Verwalterwechsel, Rechtsstreitigkeiten oder energetische Maßnahmen beeinflussen Nachfrage, Preislogik und Käufervertrauen.
Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnfläche, Keller, Stellplatz, Sondernutzungsrechte und bei vermieteten Wohnungen Mietvertrag, Kaution und Nebenkostenabrechnung gehören in die Verkaufsakte.
Eine Eigentumswohnung kann in guter Lage liegen und trotzdem schwerer verkäuflich sein, wenn die WEG-Dokumente Risiken zeigen oder wichtige Angaben fehlen.
In manchen Teilungserklärungen ist geregelt, dass der Verkauf einer Eigentumswohnung der Zustimmung des Verwalters oder der Gemeinschaft bedarf. Dann sollte früh geklärt werden, welche Käuferdaten, Fristen und Beglaubigungen nötig sind.
VerwalterzustimmungGeplante Sonderumlagen, niedrige Rücklagen, Sanierungsstau oder hohe Hausgeldbelastung beeinflussen Preis, Verhandlung und Finanzierung. Entscheidend ist, ob diese Punkte transparent erklärt werden können.
Sonderumlage und RücklageBeschlüsse zu Dach, Fassade, Heizung, Aufzug, Brandschutz, Balkonen, Photovoltaik oder energetischer Sanierung können den Käuferkreis verändern. Fehlende Protokolle bremsen die Prüfung.
Instandhaltung WEGFinanzierende Banken benötigen klare Objektunterlagen. Käufer wollen verstehen, welche Kosten, Rechte, Risiken und künftigen Maßnahmen sie mit der Wohnung übernehmen.
KäuferqualifizierungGrundbuch, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Wohnfläche und Energieausweis zusammentragen.
Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Rücklagenstand, Hausgeld-Zahlungsstand und Sonderumlagen prüfen.
Protokolle, Beschlusssammlung, Sanierungsstau, Verwalterzustimmung und offene WEG-Themen einordnen.
Bei vermieteten Wohnungen Mietvertrag, Kaution, Nebenkosten, Übergabeprotokoll und Mieterkommunikation ergänzen.
Exposé, Datenraum, Käuferfragen, Finanzierungsprüfung und Notarvorbereitung mit klarer Dokumentenlage steuern.
Werel Herrmann & Cie. unterstützt Eigentümer beim Wohnungsverkauf in Gießen mit WEG-Unterlagencheck, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Hausgeld, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsrücklage, Protokollen, Beschlüssen, Sonderumlagen, Verwalterzustimmung, Käuferfragen, Bankunterlagen und Notarvorbereitung. Die Verbindung aus Verkauf und WEG-Verwaltung hilft, Risiken vor dem Marktstart zu erkennen und verständlich zu erklären.
Fehlende Unterlagen werden vor dem Marktstart priorisiert, damit Exposé und Käuferkommunikation belastbar sind.
Wohnungsverkauf GießenHausgeld, Rücklage, Beschlüsse, Sonderumlagen und Sanierungsstand werden nachvollziehbar eingeordnet.
WEG-VerwaltungBanken und Notar erhalten eine klare Grundlage für Finanzierung, Kaufvertragsdaten und mögliche Verwalterzustimmung.
VerkaufsprozessWichtig sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Grundbuchauszug, Energieausweis, aktuelle Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Rücklagenstand, Protokolle, Beschlusssammlung, Sonderumlagen, Hausordnung und bei vermieteten Wohnungen auch Mietvertrag und Kautionsstatus.
Die Unterlagen zeigen rechtliche Struktur, laufende Kosten, Rücklagen, Sanierungsrisiken, Sonderumlagen, Beschlusslage und mögliche Nutzungseinschränkungen. Sie beeinflussen Preis, Finanzierung, Kaufentscheidung und Rückfragen vor dem Notartermin.
Eine Verwalterzustimmung ist nur nötig, wenn Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG enthalten. Dann muss die Zustimmung meist notariell beglaubigt werden, bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
Preisrelevant sind Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlagen, Sanierungsstau, beschlossene Maßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, Sondernutzungsrechte, Vermietung, Energiezustand, Verwalterqualität und Transparenz der Objektakte.
WHC prüft, welche Unterlagen für Bewertung, Exposé, Käuferqualifizierung, Finanzierung und Notar fehlen. Fehlende Dokumente werden priorisiert, beim Verwalter oder aus der Eigentümerakte angefordert und für Käuferfragen verständlich eingeordnet.