Plan, Abrechnung und Vermögensbericht unterscheiden
Worauf es bei diesem Thema ankommt.
Der Wirtschaftsplan blickt auf die erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres. Die Jahresabrechnung zeigt rückblickend die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Der Vermögensbericht ergänzt insbesondere den Stand der Rücklagen und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen. Die Dokumente beantworten unterschiedliche Fragen.
So gehen Sie vor.
§ 28 WEG unterscheidet die Beschlüsse über Vorschüsse von den späteren Nachschüssen oder Anpassungen. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Gesamtbetrag Ihrer Einzelabrechnung: Entscheidend sind auch die zugrunde liegenden Kosten, der Verteilerschlüssel und die bereits beschlossenen Vorschüsse.
- 01Wirtschaftsplan lesen
Vergleichen Sie geplante laufende Kosten und Rücklagenzuführungen mit den Vorjahreswerten. Fragen Sie nach Gründen für größere Abweichungen.
- 02Abrechnung abgleichen
Ordnen Sie Einnahmen und Ausgaben den Belegen zu. Prüfen Sie Zeitraum, Vollständigkeit und nachvollziehbare Darstellung.
- 03Einzelanteil prüfen
Gleichen Sie Ihren Anteil mit dem jeweils geltenden Verteilerschlüssel ab. Ein plausibler Gesamtbetrag macht einen falschen Schlüssel nicht richtig.
- 04Beschluss und Zahlung klären
Notieren Sie Nachschuss oder Anpassung, Fälligkeit und Rückfragen. Trennen Sie Berechnungsfragen von persönlichen Zahlungsrückständen.
Diese Punkte sollten Sie konkret prüfen.
Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich verschieben.
| Unterlage | Zweck | Bezugszeitraum | Eigentümerentscheidung |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsplan | Voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben als Grundlage der Vorschüsse | Künftiges Kalenderjahr | Beschluss über Vorschüsse zu Kosten und Rücklagen |
| Jahresabrechnung | Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben als Grundlage des Abgleichs | Abgelaufenes Kalenderjahr | Beschluss über Nachschüsse oder Anpassung der beschlossenen Vorschüsse |
| Vermögensbericht | Stand der Rücklagen und wesentliche Vermögenswerte zeigen | Stand zum Berichtszeitpunkt nach Ablauf des Kalenderjahres | § 28 Abs. 4 WEG sieht die Bereitstellung vor, keinen eigenen Genehmigungsbeschluss |
Drei Dokumente, drei Fragen
Wirtschaftsplan: Welche Vorschüsse werden für das kommende Kalenderjahr benötigt? Jahresabrechnung: Wie weichen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben von der Planung ab? Vermögensbericht: Welche Rücklagen und wesentlichen Vermögenswerte bestehen? Bewahren Sie alle drei Unterlagen zusammen auf, damit Veränderungen über die Jahre sichtbar bleiben.
Häufige Fragen aus der Entscheidungsphase.
Was gehört zu einer WEG-Jahresabrechnung?
Typisch sind Gesamtabrechnung, Einzelabrechnungen, Einnahmen und Ausgaben, Kostenverteilung, Verteilungsschlüssel, Rücklagenentwicklung, Kontostände, offene Posten sowie Nachschüsse oder Guthaben je Einheit. Wichtig ist, dass Eigentümer die Zahlen nachvollziehen und prüfen können.
Warum ist der Wirtschaftsplan für WEGs wichtig?
Der Wirtschaftsplan legt die voraussichtlichen Kosten, Hausgeldvorschüsse und Rücklagenzuführung für das kommende Jahr fest. Er sichert Liquidität, bildet die Grundlage für Hausgeldzahlungen und macht geplante Maßnahmen finanzierbar.
Welche Rolle spielt der Vermögensbericht nach § 28 WEG?
Der Vermögensbericht ergänzt die Abrechnung und zeigt unter anderem Rücklagen, wesentliches Gemeinschaftsvermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft. Er hilft Eigentümern, die finanzielle Lage der WEG besser zu beurteilen.
Was sollte der Beirat vor der Eigentümerversammlung prüfen?
Der Beirat sollte Belege, Bankkonten, Kontostände, Rücklagenentwicklung, offene Posten, Verteilungsschlüssel, größere Abweichungen zum Wirtschaftsplan und Beschlussvorlagen prüfen. Gute Vorbereitung reduziert Rückfragen und Anfechtungsrisiken.
Wie unterstützt WHC bei WEG-Abrechnung und Wirtschaftsplan?
WHC unterstützt WEGs in Gießen mit strukturierter Objektakte, Belegprüfung, verständlicher Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht, Hausgeldlogik, Rücklagenplanung, Beschlussvorlagen, Beiratskommunikation und sauberer Vorbereitung der Eigentümerversammlung.