Hauptprüfung und Zwischenprüfung
Aufzugsanlagen werden wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft. Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten; in der Mitte des Prüfzeitraums ist zusätzlich eine Zwischenprüfung vorgesehen.
Ein Aufzug ist für Eigentümergemeinschaften kein reiner Komfortposten. Prüfung, Wartung, Notruf, Mängelbeseitigung und Dokumentation müssen zusammenlaufen, damit Betreiberpflichten, Beschlüsse und Objektakte belastbar bleiben.

Aufzugsanlagen werden wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft. Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten; in der Mitte des Prüfzeitraums ist zusätzlich eine Zwischenprüfung vorgesehen.
Neben der ZÜS-Prüfung braucht die Anlage fachkundige Wartung, funktionierende Notrufweiterleitung, sichtbare Prüfinformationen und eine klare Reaktion auf Mängel oder Stilllegungsrisiken.
Modernisierung, größere Reparaturen, Mängelbeseitigung oder Vertragswechsel müssen für Beirat und Eigentümer entscheidungsfähig vorbereitet werden: mit Befund, Angebot, Kostenlogik, Priorität und Zeitplan.
Prüfberichte, Wartungsvertrag, Notfallplan, Mängelliste, Rechnungen, Fristen und Beschlüsse gehören zusammen. WHC strukturiert den Prozess, ersetzt aber keine technische oder rechtliche Einzelfallprüfung.
Anlage erfassen: Standort, Hersteller, Baujahr, Nutzung, Wartungsfirma, ZÜS und letzte Prüfungen
Fristen prüfen: Hauptprüfung, Zwischenprüfung, Wartungstermine, Mängelfristen und Notrufkontrolle
Unterlagen sichern: Prüfberichte, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung, Wartungsvertrag und Prüfplakette
Mängel priorisieren: sicherheitsrelevant, betriebsrelevant, Komfort, Modernisierung oder Kostenvergleich
Beschlussvorlage vorbereiten: Angebote, Kosten, Rücklage, Sonderumlage, Zeitplan und Eigentümerkommunikation
Aufzugsanlagen sind nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. In der Praxis gehören Hauptprüfung, Zwischenprüfung, Wartung, Notruf, Prüfplakette und vollständige Unterlagen in einen belastbaren Verwaltungsprozess.
Betreiber ist regelmäßig die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die beauftragte Verwaltung im operativen Prozess. Wartungsfirma und Prüfstelle können Aufgaben übernehmen, ersetzen aber nicht die Organisation von Fristen, Mängeln, Beschlüssen und Nachweisen.
Zur Objektakte gehören Wartungsvertrag, Prüfberichte, Mängellisten, Fristen, Notfallplan, Notrufnachweis, Prüfplakette, Angebote, Beschlüsse, Rechnungen und die Dokumentation erledigter Maßnahmen. So bleibt der Aufzug bei Verwalterwechsel, Schadenfall oder Modernisierung nachvollziehbar.
WHC verbindet technische Hausverwaltung, Dienstleistersteuerung, Beiratskommunikation, Beschlussvorbereitung und digitale Objektakte. Ziel ist, dass Eigentümer nicht nur wissen, dass ein Aufzug gewartet wird, sondern welche Fristen, Mängel, Kosten und Entscheidungen offen sind.